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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)

Thema

Gesundheitspolitik

Art

Stellungnahme

Datum

30.10.2019

Die vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf den Entwurf der Bundesregierung vom 23. September 2019. Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV) begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) stärkt, zur Wahrnehmung der Aufgaben bundesweit einheitliche Regelungen schafft und gleichzeitig für mehr Transparenz im Prüfgeschehen der Krankenhausabrechnungen sorgt.

Die Stärkung der Unabhängigkeit erfolgt durch grundsätzliche strukturelle Änderungen, wie die Neuregelung der Besetzung der Verwaltungsräte. Künftig werden auch Vertreter der Patient*innen, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher*innen, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat vertreten sein.

Auf die Besetzung der Verwaltungsräte bezieht sich eine Forderung der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV), denn auch Vertreter der Psychotherapeut*innen sollten bei der Besetzung der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste Berücksichtigung finden.

Des Weiteren legt der Gesetzentwurf fest, dass Leistungserbringer Fachaufgaben des Medizinischen Dienstes wahrnehmen sollen. Die DPtV fordert die Beteiligung der Psychotherapeut*innen bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben des Medizinischen Dienstes, da deren Expertise bei einer Vielzahl von Aufgaben sinnvoll und notwendig ist.

Die Übertragung der Richtlinienkompetenz für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste vom GKV-Spitzenverband auf den Medizinischen Dienst Bund wird ausdrücklich begrüßt, wenngleich der Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen durch Anhörung der Bundespsychotherapeutenkammer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss, sofern die Berufsgruppe von der jeweiligen Richtlinie betroffen ist.

Unsere Änderungsvorschläge sind durch Ergänzungen bzw. Streichungen gekennzeichnet.