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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz)

Thema

Gesundheitspolitik

Art

Stellungnahme

Datum

28.04.2020

Die DPtV stimmt mit der Bundesregierung darin überein, dass der sicheren, vertrauensvollen und nutzerfreundlichen digitalen Kommunikation zwischen Leistungserbringern untereinander und mit Patienten eine wichtige Bedeutung zukommt. Der Austausch von medizinischen Informationen muss so organisiert sein, dass Anwendungen wie der Medikationsplan, der Notfalldatensatz und die elektronische Patientenakte sicher genutzt werden können. Für eine sichere Nutzung unerlässlich sind aus Sicht der DPtV insbesondere die Beachtung folgender Punkte:

  • Ein differenziertes Berechtigungsmanagement und ein selektiver Zugriff auf die Elektronische Patientenakte müssen von Beginn an möglich sein
  • Der Schutz der Patientendaten muss oberste Priorität haben
  • Die datenschutzrechtliche Verantwortung in der Telematikinfrastruktur muss klar definiert sein
  • Die Freigabe von Daten / eine „Datenspende“ darf nicht durch finanzielle Anreize gefördert werden
  • Aufwand und Kosten der Digitalisierung sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für Patienten und Psychotherapeuten/Ärzte stehen