Wissensdatenbank

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PPSG)

Thema

Gesundheitspolitik

Art

Stellungnahme

Datum

11.10.2018

Zielgruppe

Kassenpraxis

Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV) begrüßt die Initiative des Gesetzgebers für ein „Sofortprogramm Pflege“, das zu einer Verbesserung der Personalausstattung und Entlastungen im Alltag der Pflegekräfte beitragen soll und zudem die Möglichkeit bietet, für die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung anzubieten, um insbesondere die psychischen  Ressourcen der Beschäftigten zu stärken.  

Wir begrüßen den Vorschlag des Gesetzgebers, die Krankenkassen zu verpflichten, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für die betriebliche Gesundheitsförderung aufzuwenden. Dies sollte insbesondere der Prävention psychischer Erkrankungen zugutekommen. Mit einer Dauer von fast 40 Tagen gehören psychische Erkrankungen nicht nur zu den langwierigsten, sondern auch zu den kostenintensivsten Erkrankungen. Die Anzahl von Frühberentungen und Erwerbsminderungen aufgrund psychischer Erkrankungen steigt exponentiell an. Trotz Einführung der verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung in § 5 Arbeitsschutzgesetz im Jahr 2014 (GB-Psych), wird diese zum einen nicht flächendeckend umgesetzt und zum anderen vermissen wir psychotherapeutische Expertise in den Unternehmen vor Ort. Wir schlagen deshalb vor, dass Psychotherapeuten im Sinne einer betriebspsychotherapeutischen Betreuung explizit in die Gefährdungsbeurteilungen eingebunden werden, betriebspsychotherapeutische Sprechstunden in Unternehmen vorgesehen werden und Vertragspsychotherapeuten befugt werden, eine Präventionsempfehlung zu bescheinigen.

Außerdem begrüßen wir, dass Psychotherapeuten mit dem Gesetz die Möglichkeit erhalten sollen, nach ihrem Ermessen die psychotherapeutische Behandlung im engeren Sinne per Video durchführen zu können. Dies stellt bei bestimmten Krankheitsbildern und bestimmten Patientengruppen eine gute Ergänzung für die psychotherapeutische Versorgung dar. 

Eine Öffnung der telemedizinischen Leistungen für die psychotherapeutische Versorgung bietet Potenzial bei bestimmten Versorgungsnotwendigkeiten und Patientengruppen (z.B. Menschen mit Behinderungen, bei zu weiten Anfahrtswegen, Eltern mit Säuglingen/Kleinkindern, älteren Patienten, Patienten mit Auslandseinsatz/-aufenthalt) eine angepasste Versorgung anzubieten. Eine Videobehandlung durch Psychotherapeuten kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Herausforderungen, die durch die demographische und gesellschaftliche Entwicklung sowie die Versorgungssituation im ländlichen Raum bestehen, besser zu bewältigen. Um dafür notwendige, moderne Kommunikationstechnologien in der täglichen Versorgung effektiv und patientensicher zu nutzen, ist eine datensichere und adäquat finanzierte Infrastruktur erforderlich.

Ferner begrüßen wir die stärkere Verpflichtung der Pflegeheime, Kooperationsverträge mit vertragsärztlichen Leistungserbringern zu schließen und weisen darauf hin, dass insbesondere viele sich in Pflegeheimen befindliche Patienten unter psychischen Erkrankungen leiden, die nicht oder nicht allein durch die Verabreichung von Psychopharmaka zu behandeln sind. Auch dort bedarf es der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung.