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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG)

Thema

Gesundheitspolitik

Art

Stellungnahme

Datum

30.05.2017

Zielgruppe

KJP/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) begrüßen wir sehr. Gerade für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten hat der Kinderschutz oberste Priorität und ist gleichzeitig Motivation und Grundlage für deren tägliche Arbeit. Um Unsicherheiten in der Rechtsanwendung zu vermeiden, müssen Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei der Vermutung einer Kindeswohlgefährdung das Jugendamt informieren dürfen.

Wir möchten daher den Gesetzgeber darauf hinweisen, dass eine ausdrückliche Nennung von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durch Ergänzung des Artikel 2 Nummer 2 des KJSG im Rahmen der Änderung des § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG-E) notwendig ist.