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Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz – PsychThGAusbRefG)

Thema

Gesundheitspolitik · Aus-, Fort- und Weiterbildung

Art

Stellungnahme

Datum

30.01.2019

Zielgruppe

PiA/Psychotherapeut*innen in Ausbildung · PtW/Psychotherapeut*innen in Weiterbildung · Studierende

Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 20 Jahre nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes konstatiert, dass sich die Schaffung der eigenständigen Heilberufe der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie die Einbindung in das System der Kassenärztlichen Versorgung für die psychotherapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten bewährt hat. Gleichzeitig stimmen wir damit überein, dass die strukturellen Veränderungen im hochschulischen Bildungssystem im Zuge des Bologna-Prozesses eine Reform des Psychotherapeutengesetzes unumgänglich machen. Ein klar geregelter Zugang zum Beruf und ein angemessener berufsrechtlicher Status in der Weiterbildung sind dringend notwendig. Wir begrüßen, dass das BMG anerkennt, dass sich die Psychotherapie in den vergangenen 20 Jahren sowohl auf wissenschaftlicher, als auch auf praktischer Ebene in hohem Maße weiterentwickelt hat und dieses sowohl in der Bandbreite des wissenschaftlichen Studiums, als auch im Erwerb patientenbezogener Kompetenzen abgebildet sein muss.  

Der vorliegende Referentenentwurf erscheint uns gut geeignet, um den anstehenden Reformbedarf umzusetzen. Wir begrüßen insbesondere, dass die grundlegende Struktur der ‚Direktausbildung‘ mit einem zur Approbation führenden Studium und anschließender Weiterbildung vorgesehen ist. Besonders wichtig ist uns auch, dass die Notwendigkeit der qualifizierten ambulanten Weiterbildung anerkannt wurde und die bewährten Ausbildungsinstitute zukünftig als Weiterbildungsinstitute vorgesehen sind. Die Möglichkeit der Stellungnahme nutzen wir, um an einigen Stellen Verbesserungsvorschläge einzubringen.  

Hierbei sehen wir vor allem Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Legaldefinition bei der Ausübung heilkundlicher Psychotherapie, bei der Verfahrensvielfalt und der praktischen Erfahrung im Studium, sowie bei konkretisierenden Regelungen zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung.