Wissensdatenbank

Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung – DiGAV)

Thema

Gesundheitspolitik

Art

Stellungnahme

Datum

17.02.2020

Der Entwurf der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung ist in weiten Teilen zu begrüßen. Die DPtV stimmt mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) darin überein, dass in der Etablierung von versorgungsbezogenen digitalen Innovationen Chancen für eine bessere Gesundheitsversorgung liegen und die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch darauf haben müssen. Der Anspruch der Versicherten muss jedoch auf diejenigen digitalen Gesundheitsanwendungen beschränkt sein, die die maßgeblichen Anforderungen an Funktionstauglichkeit, Sicherheit, Qualität, Datenschutz und -sicherheit erfüllen und einen positiven Versorgungseffekt aufweisen. Der positive Versorgungseffekt muss auch die Wirksamkeit wissenschaftlich belegen. Insbesondere die Risiken sollen durch die Umsetzung dieser Verordnung kontrolliert werden.

Besonders zu begrüßen ist, dass der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Digitale Versorgung Gesetz regelte, dass eine Indikationsstellung für den Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen beim Arzt/Ärztin bzw. Psychotherapeuten/Psychotherapeutin liegen muss.

Im Folgenden nehmen wir zu den Regelungen Stellung, die aus unserer Sicht einer Änderung bedürfen. Unsere Änderungsvorschläge sind durch Hervorhebung und Streichung gekennzeichnet.