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Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Thema

Gesundheitspolitik

Art

Stellungnahme

Datum

07.12.2020

Zielgruppe

KJP/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung begrüßt das gesetzgeberische Ziel, sexualisierter Gewalt gegen Kinder mit großer Priorität entgegen zu treten. Kinder haben ein Anrecht auf eine ungestörte Entwicklung und gewaltfreie Lebensbedingungen.

In diesem Sinne bewerten wir das in die Strafprozessordnung (StPO) einzuführende besondere Beschleunigungsgebot des § 48a Abs. 2 für die minderjährigen Verletzten, die Opferzeugen, als sehr positiv. Es ist bekannt, dass die strafrechtliche Aufarbeitung der Tat vor Gericht wiederum eine psychische Belastung mit der Gefahr eines neuerlichen Traumas für die beteiligten Opfer birgt, weshalb die notwendige Verfahrensdauer möglichst kurz und effektiv zu gestalten ist.

Ebenso begrüßen wir die „Möglichkeiten der psychosozialen Prozessbegleitung“, wie in der Gesetzesbegründung zu § 48a StPO formuliert; insbesondere das Bekenntnis zur weiteren Durchführung oder den Neubeginn einer psychotherapeutischen Therapie, soweit fachlich indiziert, ohne Rücksicht auf die in einem Strafverfahren anstehenden Vernehmungen. Gerade in dieser Situation kann die psychotherapeutische Hilfe für Opferzeugen sehr wichtig sein und die Unterbrechung einer begonnenen Therapie bereits erreichte Behandlungserfolge wieder in Frage stellen.