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Stellungnahme zur Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)

Thema

Gesundheitspolitik · Aus-, Fort- und Weiterbildung

Art

Stellungnahme

Datum

27.01.2020

Zielgruppe

PiA/Psychotherapeut*innen in Ausbildung · PtW/Psychotherapeut*innen in Weiterbildung · Studierende

Die vorliegende Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, PsychThApprO) regelt insbesondere die Anforderungen an das Studium, an die Durchführung der psychotherapeutischen Prüfung und an das Verfahren zur Erteilung der Approbation. Die für einen akademischen Heilberuf notwendige Breite von wissenschaftlicher und praktischer Qualifizierung wird darin berücksichtigt. Das Ziel, mit Abschluss des Studiums und Ablegen der Approbationsprüfung den Psychotherapeutenberuf verantwortlich und selbstständig auszuüben und die Fähigkeit zur Weiterbildung zu erwerben, erscheint uns mit der vorliegenden Verordnung realisierbar. Die zeitnahe Verabschiedung der Verordnung ist dringend notwendig, da das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz die Aufnahme des neuen Studiengangs zum Herbst 2020 vorsieht. Um den neuen Studiengang an den Universitäten zu akkreditieren, die Lehrveranstaltungen zu etablieren und die Prüfungsordnungen entsprechend anzupassen, ist die verbleibende Zeit bis zum Beginn des Wintersemesters 2020/2021 dringend zu nutzen, denn Universitäten benötigen eine angemessene Zeit zur Umgestaltung der Studiengänge.