Wissensdatenbank

Stellungnahme zur Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL)

Thema

Gesundheitspolitik

Art

Stellungnahme

Datum

13.10.2021

Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beauftragt, „bis spätestens zum 31. Dezember 2020 in einer Richtlinie nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf,“ zu beschließen (§ 92 Absatz 6b SGB V). Wir begrüßen die Verabschiedung der Erstfassung einer Richtlinie (KSVPsych-RL) am 2. September 2021. Gleichzeitig sehen wir erhebliche Hemmnisse der Umsetzung und bitten die Rechtsaufsicht, die Richtlinie nur unter Auflagen der Nachbesserung durch den G-BA zu genehmigen.