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  • Veröffentlichungsdatum 31.03.2022
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1000-Euro-Regelung – Kurzumfrage zu Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz

Zum Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz hat die DPtV eine kurze Onlineumfrage gestartet: „Die 1000-Euro-Regelung - Werden gesetzliche Regelungen umgesetzt?“. Angesprochen sind alle Psychotherapeut*innen in Ausbildung sowie angestellte Psychotherapeut*innen aus Kliniken, in denen Psychotherapeut*innen in Ausbildung während ihrer praktischen Tätigkeit beschäftigt werden. Diese erhalten heute erneut eine Mail mit dem Link zur Umfrage.

Wir bitten Sie herzlich, sich an dieser Umfrage zu beteiligen, wenn Sie zu den angesprochenen Teilnehmergruppen gehören. Ihre Teilnahme ist eine wichtige Unterstützung für die weitere berufspolitische Arbeit der DPtV. Die Datenauswertung der Umfrage erfolgt anonymisiert. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nicht möglich. Die Umfrage läuft bis einschließlich 17. April 2022. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an: umfrage@dptv.de. Danke für Ihre Teilnahme.

Seit dem 1. September 2020 ist das neue Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz in Kraft und regelt unter anderem, dass Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) während ihrer Praktischen Tätigkeit 1 (PT1) in Kliniken mindestens 1000 Euro monatlich erhalten müssen ("1000-Euro-Regelung"). Auch wenn das bei Weitem nicht unserer Forderung nach der Bezahlung nach Grundberuf entspricht, ist es für die meisten PiA eine Verbesserung im Vergleich zum vorherigen Zustand. Wir hören jedoch, dass noch nicht einmal diese 1000 Euro gezahlt werden bzw. nicht zwischen den Kliniken und den Kassen verhandelt werden (Rechtsgrundlage: PsychThAUsbRefG §27 Absatz 4 und BPflV §3 Absatz 3). Wir möchten daher Ihre Erfahrungen mit der 1000-Euro-Regelung erfragen.