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  • Veröffentlichungsdatum 07.11.2019
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2./3. Bundestags-Lesung des MDK-Reformgesetz: Ja zu mehr Unabhängigkeit und Transparenz

DPtV befürwortet die Stärkung der Unabhängigkeit und Transparenz der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung

In 2./3. Lesung berät der Bundestag am heutigen 7. November 2019 den Gesetzentwurf für bessere und unabhängigere Prüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK). Die DPtV begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Entwurf des MDK-Reformgesetzes, der die Unabhängigkeit des MDK stärkt, zur Wahrnehmung der Aufgaben bundesweit einheitliche Regelungen schafft und gleichzeitig für mehr Transparenz im Prüfgeschehen der Krankenhausabrechnungen sorgt.

Trotzdem fordert die DPtV Nachbesserungen und Ergänzungen bei drei wichtigen Punkten:

  • Wahrnehmung der Fachaufgaben - Artikel 1 Nummer 25 (§ 278 Abs. 2 SGB V) Die DPtV fordert die Beteiligung der Psychotherapeut*innen bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben des Medizinischen Dienstes, da deren Expertise bei einer Vielzahl von Aufgaben sinnvoll und notwendig ist.
  • Besetzung des Verwaltungsrats des Medizinischen Dienstes - Artikel 1 Nummer 25 (§ 279 Abs. 5 SGB V)
    DPtV fordert, dass auch Vertreter der Psychotherapeut*innen bei der Besetzung der Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste Berücksichtigung finden sollten.
  • Aufgaben des Medizinischen Dienstes - Artikel 1 Nummer 25 (§ 283 Abs. 2 S. 2 SGB V)
    Die Übertragung der Richtlinienkompetenz für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste vom GKV-Spitzenverband auf den Medizinischen Dienst Bund wird ausdrücklich begrüßt, wenngleich der Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen durch Anhörung der Bundespsychotherapeutenkammer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden muss, sofern die Berufsgruppe von der jeweiligen Richtlinie betroffen ist.