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  • Veröffentlichungsdatum 14.11.2019
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Approbationsordnung: DPtV kommentiert Referentenentwurf

Am 8. November 2019 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zu. Mit der Ausbildungsreform wird es künftig ein fünfjähriges Master-Studium geben mit anschließender Approbation als Psychotherapeut*in. Zur Spezialisierung wird eine Weiterbildung folgen. Die Studiengänge, die somit der bewährten Struktur anderer akademischer Heilberufe folgen, sollen schon im Herbst 2020 beginnen.

Mit der Reform wird eine Approbationsordnung für Psychotherapeut*innen notwendig. Die DPtV hat nun den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit in einer Stellungnahme kommentiert. Sie …

  • … begrüßt, dass die Phasen des praktischen Kompetenzerwerbs schon im Bachelor-Studium beginnen und in einer Vielzahl unterschiedlicher Settings und Versorgungseinrichtungen vorgesehen sind.
  • … schlägt Präzisierungen der Qualifikation der Lehrenden zur Sicherung der Breite der gelehrten Psychotherapieverfahren und des Altersspektrums vor.
  • … regt eine deutlichere Berücksichtigung der Psychotherapie im Säuglings- und Kleinkindalter sowie die Psychotherapie mit älteren Menschen an.
  • … begrüßt die neue Konzeption einer berufsausübungsnahen („anwendungsbezogenen“) Approbationsprüfung, regt allerdings an, über schriftliche Prüfungsanteile nachzudenken, die bundesweit einheitliche Anforderungen stellen und eine eindeutige Vergleichbarkeit der Prüfungsergebnisse gewährleisten.