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  • Veröffentlichungsdatum 11.12.2020
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DPtV begrüßt Gesetzesentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

In ihrer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder begrüßt die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) das Ziel, sexualisierter Gewalt gegen Kinder mit großer Priorität entgegen zu treten. Kinder haben ein Anrecht auf eine ungestörte Entwicklung und gewaltfreie Lebensbedingungen.

Insbesondere bewertet die DPtV das in die Strafprozessordnung (StPO) einzuführende besondere Beschleunigungsgebot des § 48a Abs. 2 für die minderjährigen Verletzten als sehr positiv. Es ist bekannt, dass die strafrechtliche Aufarbeitung der Tat vor Gericht eine psychische Belastung mit der Gefahr eines neuerlichen Traumas für die beteiligten Opfer birgt, weshalb die notwendige Verfahrensdauer möglichst kurz und effektiv zu gestalten ist.

Ebenso begrüßt die DPtV die „Möglichkeiten der psychosozialen Prozessbegleitung“, wie in der Gesetzesbegründung zu § 48a StPO formuliert; insbesondere das Bekenntnis zur weiteren Durchführung oder den Neubeginn einer psychotherapeutischen Therapie, ohne Rücksicht auf die in einem Strafverfahren anstehenden Vernehmungen.