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  • Veröffentlichungsdatum 20.09.2019
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G-BA: In der Psychiatrie keine Verbesserung für Patient*innen oder Psychotherapeut*innen

Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) bewertet den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.09.2019 zur Personalausstattung in Psychiatrien als Enttäuschung. „Es ist keine relevante Erhöhung des Personals vorgesehen, weder bei den Psychotherapeut*innen, noch bei den Pflegenden“, kritisiert DPtV-Bundesvorsitzende Barbara Lubisch. „Die 30 Jahre alte Richtlinie wurde lediglich weitergeführt. Damit ist den Patient*innen nicht geholfen. Das Bundesministerium der Gesundheit muss den Beschluss beanstanden.“

Schon seit Jahren sei bekannt, dass die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken den heutigen Standards der Behandlungsleitlinien nicht mehr entspreche. „Die Berufsgruppen der Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind in der bisherigen Psychiatrie-Personalverordnung noch gar nicht berücksichtigt. Die Vorgaben für psychotherapeutische Behandlungen sind viel zu niedrig“, betont Barbara Lubisch. „ Die jetzt getroffene Entscheidung verbessert die Situation nur unwesentlich – eine wirkliche Reform wird auf die lange Bank geschoben, obwohl alle Erkenntnisse vorliegen.“ Erst vor kurzem hatte die Gewerkschaft „ver.di“ eine Umfrage zur Personalsituation in psychiatrischen Kliniken veröffentlicht, aus der die Mängel deutlich hervorgingen. So komme es etwa aufgrund ungenügender Personalausstattung zu eigentlich unnötigen Zwangsmaßnahmen. „Wir bedauern außerordentlich, dass der G-BA keinen Vorschlag erarbeitet hat, der die stationäre Behandlung psychisch kranker Menschen ernst nimmt. Ausreichend qualifiziertes Personal ist ausschlaggebend für die Qualität stationärer Behandlung. Wir erwarten hier dringend Nachbesserung“, kommentierte DPtV-Vorsitzende Barbara Lubisch.