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  • Veröffentlichungsdatum 30.03.2021
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KBV-Antrag: Qualitätssicherung muss der Versorgung dienen

Auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stellte die Stv. DPtV-Bundesvorsitzende Barbara Lubisch einen Antrag zu der im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) geplanten Qualitätssicherung vor: „Qualitätssicherung ist kein Selbstzweck, sondern muss einen Sinn für die Versorgung haben. Die Praxen brauchen hier keine Androhung von Sanktionen, sondern Förderung und Unterstützung.“ Sie kritisierte, dass die Daten-Auswertung den Praxen teilweise erst nach Jahren zurückgemeldet werde. So sei eine Sicherung oder Verbesserung der Versorgungsqualität gar nicht möglich. „Das ist eine Farce, eine Verschwendung von Ressourcen – insbesondere von Arbeitszeit in den Praxen“, sagte die Psychotherapeutin und warnte vor den Folgen der geplanten Maßnahmen: „Im GVWG ist unter anderem ein öffentlicher Einrichtungsvergleich vorgesehen. Wer traut sich dann noch, schwierige Behandlungsversuche zu wagen, die womöglich das eigene Benchmark verderben?“

Der Antrag wurde ohne Gegenstimmen angenommen. Darin fordert die KBV-Vertreterversammlung: „Qualitätssicherung muss sich am Nutzen für die Patientenversorgung orientieren. Die Ressource Arzt-/Psychotherapeutenzeit ist kostbar und darf nicht für unnötige Datensammlung eingesetzt werden. Nur erprobte QS-Verfahren dürfen ausgerollt werden. Die Routinedaten sind zu nutzen, statt Vollerhebungen sollten Stichproben verwendet werden. Die bisher schon eingeführten QS-Verfahren sind hinsichtlich Aufwand, Kosten und Zielerreichung zu überprüfen. Qualität ist zu fördern statt Sanktionen anzukündigen.“