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  • Veröffentlichungsdatum 02.09.2020
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Krankenhauszukunftsgesetz: Psychiatrie und Psychosomatik nicht vergessen

„Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie spielt die Patientenversorgung in den Krankenhäusern eine große Rolle“, betont Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Die Vereinigung begrüßt daher das geplante Krankenhauszukunftsgesetz. „Die finanziellen Förderungen berücksichtigen jedoch nicht die prekäre Unterversorgung insbesondere in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern.“ Gerade dort fehle es an ausreichendem und qualifiziertem Personal. Darauf weist die DPtV in einer Stellungnahme hin. „Eine ausreichende Versorgung kann unter den gegebenen Bedingungen nicht gewährleistet werden“, fasst Hentschel zusammen.

Die DPtV begrüßt daher, dass der Gesetzgeber den Handlungsbedarf erkannt und 2019 Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen in die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) aufgenommen hat. „Durch die Corona-Pandemie hat sich die Umsetzung verständlicherweise verschoben. Dennoch weisen wir auf die besondere Dringlichkeit zur Regelung hin. Jede Verzögerung bedeutet die Fortschreibung von Unterversorgung und damit prekäre Bedingungen für Personal und Patient*innen“, sagt der Bundesvorsitzende.

„Wir unterstützen außerdem die Streichung des sog. Bettenbezugs als Maßstab zur Festlegung der Personalausstattung – wenn gewährleistet wird, dass für Einzelbehandlungen Mindestvorgaben in Form von Minutenwerten festgelegt werden. Für Gruppentherapien müssen diese entsprechend angepasst werden. Bei der Bemessung von Minutenwerten sind die individuellen und unterschiedlichen Bedürfnisse der Patient*innen ausreichend zu berücksichtigen“, fordert Hentschel.