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  • Veröffentlichungsdatum 16.11.2023
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

„Krankenkassen sind keine Psychotherapeut*innen!“

DPtV kritisiert Entwurf Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

„Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Kassen die Patient*innen vor Gesundheitsrisiken warnen müssen. Dazu sind die Mitarbeiter*innen aber nicht ausgebildet. Krankenkassen sind keine Psychotherapeut*innen“, sagt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). In einer Stellungnahme zum GDNG-Entwurf sieht der Verband zudem Probleme im Schutz der Patient*innen-Daten. „Daten aus der Elektronischen Patientenakte (ePA) sollen automatisch zu Forschungszwecken freigegeben werden – ohne explizite Einwilligung der Patient*innen“, kritisiert Hentschel.

Datenauswertung vs. qualifizierte Diagnose

„Die sinnvolle Trennung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern ist im SGB V an verschiedenen Stellen gesetzlich festgelegt. Auf Basis einer reinen Datenauswertung müssen Krankenkassen-Mitarbeiter*innen laut GDNG in Zukunft ihre Versicherten vor Risiken warnen und individuell zu Gesundheitsleistungen beraten – auch telefonisch“, warnt Hentschel. „Schon heute zeigen die zahlreichen Beschwerden über das psychotherapeutische Case-Management der Kassen, dass solch ein Vorgehen zu erheblicher Verunsicherung der Patient*innen führt.“ Die qualifizierte Diagnose und Indikationsstellung der langjährig ausgebildeten Psychotherapeut*innen stünde zudem zukünftig in Konkurrenz zur automatisierten Datenauswertung der Kassen.

Forschungsdaten-Weitergabe nur mit „Opt-in“

„Wir fordern eine ,Opt-in‘-Lösung der Daten-Weitergabe zu Forschungszwecken: Die Patient*innen müssen dann aktiv einwilligen, ob und welche Daten verwendet werden können“, fordert der Bundesvorsitzende. „Die Vertraulichkeit der Daten psychisch erkrankter Patienten bedürfen des besonderen Schutzes. Es ist sonst zu befürchten, dass die geplante Regelung zu einer weit verbreiteten Ablehnung der ePA im gesamten Gesundheitswesen führen kann.“ Die bisher geplante „Opt-out“-Lösung, die einen aktiven Widerspruch der Patient*innen erfordert, müsse gestrichen werden. „Voraussetzung einer psychotherapeutischen Behandlung ist der geschützte psychotherapeutische Behandlungsrahmen, die Zusicherung der Vertraulichkeit und die Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung aller Inhalte und Daten“, betont Hentschel.