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  • Veröffentlichungsdatum 14.01.2020
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Petition gegen zentrale Datenspeicherung von Patientendaten

Nur noch wenige Tage läuft die Online-Petition Nr. 98780: „Keine zentrale Datenspeicherung sämtlicher Patientendaten/Anschluss von Arzt- und Psychotherapiepraxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) nur auf freiwilliger Basis vom 02.09.2019“. Die DPtV hat beschlossen, keine Empfehlung zu der Petition auszusprechen und bittet ihre Mitglieder, selbst zu entscheiden, ob sie sich der Petition anschließen.

Nach unseren Berechnungen kann die Grenze von 50.000 Unterschriften, die für eine Anhörung des Petenten im Petitionsausschuss nötig ist, bereits jetzt erreicht werden. Nach Informationen der Petitions-Initiatoren seien neben den fast 18.000 online Zeichnenden bereits weitere 40.000 Unterschriften auf Listen verschickt worden und müssten nun vom Ausschuss geprüft werden.

Die DPtV teilt die Ansicht, dass Gesundheitsdaten ein zu schützendes Gut darstellen. Bei einem Ausbau der Telematikinfrastruktur müssen höchste Sicherheitsstandards gelten. Eine Sanktionierung der TI-Verweigerer über Honorarabzüge lehnen wir ab. Die informationelle Selbstbestimmung der Patient*innen betrifft auch die Speicherung und Verwendung ihrer Gesundheitsdaten. Der Grundsatz von Datenschutz und Datensicherheit sowie der informationellen Selbstbestimmung des Patienten über seine Daten muss auch bei der bis 2021 zu entwickelnden elektronischen Patientenakte (ePA) gelten. Die Nutzung der ePA sollte freiwillig für den Patienten erfolgen.

Die DPtV äußert sich kritisch bezüglich der im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vorgesehenen pseudonymisierten Datenweitergabe zu Forschungszwecken und fordert, dass Patienten*innen diesem Datenfluss widersprechen können.

Der Chaos-Computer-Club (CCC) hat eindrucksvoll dargestellt, wie die Datensicherheit über die rechtswidrige Aneignung eines Heilberufe-Ausweises, des Praxis-Ausweises (SMC-B Karte) und der Gesundheitskarte unterlaufen werden kann. Nun liegt es in der Hand der gemeinsamen Selbstverwaltung, die Vergabeverfahren dieser Gesundheitsausweise sicher zu gestalten.

Sie finden die Petition und eine Diskussion zur Petition unter: epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_02/Petition_98780.html

Die Zeichnungsfrist endet am 16. Januar 2020, 23.59 Uhr.