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  • Veröffentlichungsdatum 22.09.2021
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Psychotherapeutische Akutbehandlung und Gruppenpsychotherapie in Videositzungen ermöglicht

Der Bewertungsausschuss hat das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) umgesetzt. Damit können ab dem 1.10.2021 Gruppenpsychotherapien in der Kurzzeit- und Langzeittherapie auch als Videositzungen angeboten werden. Dies gilt für alle in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung angewandten psychotherapeutischen Verfahren. Videositzungen können auch in der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung sowie in der Neuropsychologischen Gruppentherapie erbracht werden. Die Teilnehmerzahl an Patient*innen einer Gruppenpsychotherapie in Videositzungen ist auf acht begrenzt.

Darüber hinaus hat der Bewertungsausschuss beschlossen, dass zukünftig auch die Psychotherapeutische Akutbehandlung im Videosetting durchgeführt werden kann. Dieses entspricht einer immer wieder vorgetragenen Forderung der DPtV.

Diese Erweiterungen sind dauerhaft in die Regelversorgung eingeführt, sie gelten unabhängig von der Feststellung einer pandemischen Situation. Weitere Vorgaben zu den Sorgfaltspflichten und qualitative Voraussetzungen werden in den Psychotherapie-Vereinbarungen festgelegt. Diese befinden sich derzeit in der Abstimmung.

Bereits am 4. August 2021 hatte der Bewertungsausschuss probatorische Sitzungen in der Gruppenpsychotherapie sowie die Einführung einer Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung etabliert.