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  • Veröffentlichungsdatum 24.11.2020
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Video, PiA-Vergütung, DiGA und Qualitätssicherung – Resolutionen auf Deutschem Psychotherapeutentag

Der 37. Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) verabschiedete am 14. November 2020 fünf Resolutionen zu aktuellen Themen der Psychotherapie. Die Delegierten positionierten sich damit zu den wichtigen Themen der Digitalisierung, PiA-Vergütung und Qualitätssicherung:

  • Angemessene Vergütung für PiA sicherstellen! - Auch nach dem zum 1. September 2020 in Kraft getretenen Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz werden in der Übergangszeit bis 2032, in Ausnahmefällen sogar bis 31. August 2035, noch viele angehende Psychotherapeut*innen (PiA) die Ausbildung nach den bisherigen – finanziell unbefriedigenden – Bedingungen durchlaufen. Daher fordert der DPT den Gesetzgeber auf, Regelungen zu schaffen, die eine angemessene PiA Vergütung entsprechend der akademischen Qualifikation sicherstellen.

    Resolution: Angemessene Vergütung für PiA sicherstellen!
    DPtV-PM: „PiA sollten wie Akademiker bezahlt werden!“
     
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nur mit Wirksamkeitsnachweis, fachlich abgesichertem Verordnungsverfahren und überprüftem Datenschutz in die Versorgung bringen - Der für den Einsatz im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung notwendige wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweis der im DiGA-Verzeichnis gelisteten Anwendungen ist nicht ausreichend sichergestellt. Der DPT fordert, nur DiGAs mit einem ausreichenden Wirksamkeitsnachweis durch kontrollierte Studien zuzulassen. Auch im Datenschutz und in der Frage der DiGA-Verordnung gibt es Nachbesserungsbedarf.

    Resolution: Digitale Gesundheitsanwendungen nur mit Wirksamkeitsnachweis
    DPtV-PM: Noch offene Fragen zu Wirksamkeit, Datenschutz, Verordnung von DiGA
     
  • Qualitätssicherung im ambulanten Bereich nur mit Nutzen für die Versorgung und vertretbarem Aufwand! – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde beauftragt, bis zum 31.12.2022 ein einrichtungsübergreifendes, sektorenspezifisches Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu beschließen. Der DPT unter anderem fest, dass Qualitätssicherung keinen Selbstzweck verfolgen, sondern die Versorgung von Patient*innen spürbar und nachhaltig verbessern soll. Die Einbeziehung und Mitwirkung der Psychotherapeutenkammern an der Entwicklung von Qualitätssicherungsverfahren sind sicherzustellen.

    Resolution: Qualitätssicherung im ambulanten Bereich
     
  • Psychotherapeutische Versorgung in der Pandemie sicherstellen – Akutbehandlung per Video und telefonische Konsultation zulassen! – Der DPT begrüßt die Aufhebung der 20 %-Beschränkungen zur Durchführung von Videobehandlungen während der andauernden Pandemiesituation. Er fordert, auch die Leistungserbringung der Psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß § 13 der Psychotherapie-Richtlinie per Video zu ermöglichen. Der DPT fordert weiterhin, für die Dauer der pandemischen Situation auch für neue, der Praxis unbekannte Patient*innen den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung über eine telefonische Konsultation zu ermöglichen.
    Resolution: Psychotherapeutische Versorgung in der Pandemie sicherstellen
    DPtV-PM: „Psychotherapeut*innen sprechen sich mit überwältigender Mehrheit für psychotherapeutische Hilfe am Telefon aus“
     
  • Auch bei Videobehandlung: Psychotherapie aus einer Hand – Der DPT betont die Behandlung im unmittelbaren Kontakt als „Goldstandard“ in der Psychotherapie. Videobehandlungen sollen von Psychotherapeut*innen vor Ort vorgenommen werden, damit auch bei schweren Erkrankungen eine vernetzte Behandlung angeboten oder auf Selbsthilfegruppen in der Nähe hingewiesen werden kann. Digitale Technologien dürfen nicht den Zugang zu persönlichen therapeutischen Kontakten erschweren.

    Resolution: Auch bei Videobehandlung: Psychotherapie aus einer Hand
    DPtV-PM: „Persönlicher Kontakt bleibt Goldstandard in Psychotherapie“