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  • Veröffentlichungsdatum 12.09.2023
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"Neue Weiterbildung nicht im Keim ersticken!"

DPtV berechnet finanziellen Mehrbedarf von ambulanten Weiterbildungsstätten

„Rund 2700 Euro braucht eine Psychotherapeutische Praxis monatlich, um eine*n Psychotherapeut*in in Weiterbildung (PtW) finanzieren zu können. Das haben unsere Berechnungen ergeben“, sagt Barbara Lubisch, Stv. Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). In einer Stellungnahme zeigt der Verband detailliert, welche Einbußen einer Praxis entstehen, wenn sie als Weiterbildungsstätte anerkannt wird und eine*n PtW beschäftigt. „Die Einnahmen durch die Arbeit einer PtW decken nicht die Kosten der Weiterbildung. Außerdem darf laut Zulassungsverordnung die Beschäftigung der PtW nicht zu einer nennenswerten Ausweitung des Praxisumfangs führen. Hier muss der Gesetzgeber tätig werden, um die neue Weiterbildung nicht im Keim zu ersticken“, fordert Lubisch.

Detaillierte Berechnungen

Das Papier von Rechtsanwalt Dr. Markus Plantholz, Barbara Lubisch und Gebhard Hentschel (DPtV-Bundesvorsitzender) stellt detailliert die Mehrumsätze der Psychotherapie-Vergütung den Sach- und Personalkosten sowie den Kosten von Anleitung, Supervision, Theorie und Selbsterfahrung gegenüber. Zur Berechnung der Sach- und Personalkosten werden ausschließlich Daten aus wissenschaftlichen Untersuchungen und den Kostenstrukturerhebungen des Statistischen Bundesamtes verwertet. Der Zeitbedarf und die Kosten der Weiterbildung ergeben sich aus den Anforderungen der Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO). Die möglichen Praxis-Mehreinnahmen aus der Arbeit der PtW berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Dabei ist davon auszugehen, dass PtW bei einer Vollzeitstelle etwa 20 Psychotherapieleistungen pro Woche erbringen können, weil sie in der gleichen Arbeitszeit nicht den gleichen umsatzrelevanten Leistungsumfang erwirtschaften können wie erfahrene Praxisinhaber*innen.

Dringender Handlungsbedarf

„Es zeichnet sich ab, dass potenzielle Weiterbildungsstätten mit der Umsetzung der Weiterbildung zögern, weil die finanzielle Situation unzureichend geregelt ist“, warnt Lubisch. „Dies ist dramatisch: erstens, weil die Absolvent*innen des neuen Studiengangs ohne Weiterbildung ihren Beruf nicht ausüben können und zweitens, weil dann sehr schnell ein Versorgungsmangel entsteht.“ Nach Schätzungen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) brauche es jährlich etwa 2.500 neue Fachpsychotherapeut*innen, um den Verlust durch die aus dem Beruf ausscheidenden Psychotherapeut*innen auszugleichen. „Der Berufsstand hat bereits mit einer Bundestagspetition auf die dringend zu lösenden Finanzierungsprobleme aufmerksam gemacht. Eine Entscheidung des Petitionsausschusses ist demnächst zu erwarten“, erklärt Barbara Lubisch.